31 Okt

Back to school am 1.11.21

Wir freuen uns darauf, Euch nach den Herbstferien wiederzusehen. Die Zeit wird am 31.10. umgestellt und daher sollte das Aufstehen nicht ganz so schwer fallen. Damit alles glatt läuft, hier die geltenden Regeln, die uns nach wie vor in diesem Schuljahr begleiten.

Bitte besprecht mit Euren Eltern die folgenden für den Schulstart geltenden Vorgaben:

Sicherheitswoche
Nach den Herbstferien wird es wieder eine Testwoche geben. Das heißt , Schülerinnen und Schüler und an Schule tätige Personen müssen an den erst fünf Schultagen an jedem Präsenztag einen negativen Test vorweisen. Wie gewohnt werden dazu Selbsttests von der Schule ausgegeben, die zu Hause vor dem Unterricht durchgeführt werden. Anstelle des Testnachweises kann auch weiterhin ein Geimpften- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Danach finden die Tests wieder dreimal wöchentlich statt.

Masken
Im Schulgebäude muss jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für die Schüler*innen der weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Hinweise zu den Gebäuden im Campus sind Euch per WebUntis zugegangen.

Weitere Änderungen im Schulbereich (s. amtliche Corona-Verordnung)
Zudem ist in der neuen Verordnung für Niedersachsen auf den aktuellen Rahmen-Hygieneplan 8.0 vom 22.9.2021 verwiesen sowie eine Ausführungsbestimmung zu § 36 Abs. 3 IfSG zur Befugnis zur Datenverarbeitung hinsichtlich des Impf- und Serostatus von Beschäftigten getroffen (Hinweis des Kultusministeriums).
Sollte ein positiver Selbsttest vorliegen, muss man diesen sofort durch einen PCR-Test bestätigen lassen, sich dann selbstständig in Quarantäne begeben und die Kontaktpersonen sowie das Gesundheitsamt und die Schule benachrichtigen. Das Gesundheitsamt schickt dann nach der Meldung ein Infoschreiben zur Dauer der Quarantäne. Schüler*innen können sich, wenn sie nur Kontaktpersonen und nicht selbst erkrankt sind, aus der Quarantäne freitesten.

Reiserückkehrer
Von der Bundesregierung sind neue Hochrisikogebiete benannt. Die Rückeinreise muss bei der Behörde gemeldet werden. Außerdem gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, aus denen Schüler*innen sich nach 5 Tagen freitesten können. Während der Quarantäne bitte den Schulstoff von Klassenkamerad*innen erfragen. Evtl Klassenarbeiten müssen nachgeschrieben werden.

Impfangebote der Region Hannover
In den nächsten Wochen werden mobile Impfteams niedrigschwellige Angebote für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren vor Ort machen. Sie werden auch in Langenhagen Station machen und es ist gut, wenn Sie sich jetzt schon informieren. Eine Entscheidungshilfe finden Sie unten.

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  • Gymnasium Langenhagen

    Theodor-Heuss-Straße 51

    30853 Langenhagen

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