Verfahren bei Abmeldung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wenn Sie Ihr Kind von unserer Schule abmelden (Umzug, Schulwechsel, Ausbildungsbeginn) möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor. Beachten Sie, dass beim Schulwechsel ggf. noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
- Klassenleitung/Koordination informieren
- Bitte setzen Sie zuerst die Klassenleitung bzw. die Tutorin/den Tutor und dann die Jahrgangsleitung (Jg.5-7: Herr Schmitz, Jg.8-10: Frau Dr. Hoffmeister, Jg.11: Herr Hagenberg; Jg.12-13: Herr Wyss) über die Abmeldung in Kenntnis.
- Abmeldeformular ausfüllen
- Das Abmeldeformular erhalten Sie im Sekretariat.
- Geben Sie es spätestens eine Woche vor dem letzten Schultag ausgefüllt im Sekretariat ab (durch Sie oder Ihr Kind).
- Eine schriftliche Abmeldung ist zwingend erforderlich. Liegt diese nicht vor, müssen wir die Stadt Langenhagen sowie das Regionale Landesamt für Schule und Bildung einschalten, die dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
- Lernmittelausleihe (falls Ihr Kind daran teilgenommen hat)
- Verlässt Ihr Kind die Schule im laufenden Schuljahr, kann ggf. ein Teil der Leihgebühr erstattet werden:
- bis zu den Herbstferien: volle Rückerstattung
- bis zu den Zeugnisferien: 50 % Rückerstattung
- nach den Zeugnisferien: keine Rückerstattung mehr
- Die nötigen Bankdaten (Kontoinhaber, IBAN, Institut) tragen Sie bitte auf dem Laufzettel ein.
- Verlässt Ihr Kind die Schule im laufenden Schuljahr, kann ggf. ein Teil der Leihgebühr erstattet werden:
- Abgabe von Materialien vor dem Schulwechsel
- Vor dem letzten Schultag muss der Laufzettel mit allen erforderlichen Unterschriften im Sekretariat abgegeben werden.
- Gleichzeitig sind das IPad (ab Jg.8), der Schülerausweis und die Busfahrkarte (für Jahrgänge 5–10) zurückzugeben.
- Am Ende des Schuljahres:
- Schülerausweis ist abzugeben.
- Busfahrkarten dürfen noch während der Sommerferien genutzt werden.
- Oberstufenschülerinnen und -schüler
- Diese Regelungen gelten auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
- In diesem Fall ist nur die eigene Unterschrift auf dem Abmeldeformular erforderlich (nicht die der Eltern).
Wir weisen darauf hin, dass ohne vollständig ausgefüllten Abmeldeschein und Laufzettel kein Zeugnis ausgestellt werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihrem Kind alles Gute für die Zukunft!

